Auf diesem Grundstück könnte ein ähnliches Haus wie das exklusive Einfamilienhaus auf dem Grundstück 17/97 gebaut werden.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Flächennutzungsplans:
Der Bebauungsgrad beträgt 40%, was bedeutet, dass auf diesem Grundstück ein Gebäude von bis zu 430 m2 errichtet werden kann.
Der Bau einer Tiefgarage oder eines Kellers ist erlaubt.
Die maximale Höhe des Gebäudes beträgt 12 m.
Erlaubt sind Flachdächer, aber auch Dächer mit einer Neigung von bis zu 45°.
Die Dachfarbe kann anthrazit, grau oder schwarz sein
Die Farbe der Fassade ist frei wählbar.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Experten Herrn Robert Marciniak Tel. +48 533041050